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Für diese Anwendungsbereiche gibt es bereits digitale Gesundheitsanwendungen:

Inzwischen gibt es viele verschiedene digitale Gesundheitsanwendungen, die ich als ärztliche Psychotherapeutin verordnen darf oder kann. 

Allerdings sind die dazu benötigten Diagnosen zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht alle aus dem frauenärztlichen Bereich.

Daher lesen sie hier bitte nach, bei welchem Fachkollegen Sie sich zur Diagnosestellung vor der Verordnung einer DiGA durch mich vorstellen sollten. Bitte lassen Sie sich von diesem, Fachkollegen einen schriftlichen Bericht ausstellen, 

Welche Indikation bzw. Diagnose Ihr Arzt stellen muss, damit ich die DiGA verordnen darf, können Sie oder ihr Arzt unter folgendem Link nachlesen:  https://diga.bfarm.de/de/verzeichnis (bitte anklicken)

Wichtig ist mir auch, dass der Arzt, der Ihnen die Diagnose ausstellt, dafür Sorge trägt, dass Sie parallel zur Nutzung der DiGA bezüglich der körperlichen Untersuchungen gründlich abgeklärt werden, und auch weiter betreut werden, wenn die Nutzungszeit der DiGA beendet ist.

Gynäkologische Indikationen:  Vaginismus

Endometriose

Brustkrebs

Psychiatrisch/neurologische Indikationen: Angst

Panikattacken

Depressionen

multiple Sklerose

Anästhesisten/Schmerztherapeuten/Allgemeinmediziner: chronischer Schmerz

Alle: Adipositas

Allgemeinmediziner/Internisten Nichtraucherapps

Internist/Lungenfacharzt: COPD

Internisten, Allgemeinmediziner: Reizdarm

Orthopädische Indikation: Rückenschmerzen

Internistische Indikation: Diabetes mellitus